Die Judikative ist eine der drei Gewalten in einem demokratischen Staat. Sie umfasst die Gerichte und ist für die Rechtsprechung zuständig. In einer unabhängigen Judikative werden Gesetze ausgelegt, Streitigkeiten zwischen Bürgern oder zwischen Bürgern und dem Staat entschieden und Straftaten verfolgt und bestraft.
Die Hauptaufgabe der Judikative besteht darin, Recht zu sprechen und somit für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in der Gesellschaft zu sorgen. Richterinnen und Richter entscheiden über die Rechtmäßigkeit von Handlungen und Gesetzen und bewerten Sachverhalte auf der Grundlage von Gesetzen und Rechtsvorschriften.
Die Judikative ist unabhängig von den anderen beiden Gewalten, der Exekutive (Regierung) und der Legislative (Parlament). Dies bedeutet, dass Richter und Juristen eigenständig und unabhängig von politischen Einflüssen ihre Arbeit verrichten und Recht sprechen können.
Die Judikative ist in der Regel dreistufig aufgebaut: Es gibt das erstinstanzliche Gericht, in dem Verfahren eröffnet und Entscheidungen getroffen werden, das zweitinstanzliche Gericht, bei dem Urteile überprüft und gegebenenfalls geändert werden können, und das höchste Gericht, das oberste Instanzgericht, welches die höchste Rechtsprechung und Rechtsauslegung überwacht und Urteile fällt.
In einem demokratischen Rechtsstaat spielt die Judikative eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des Rechts und der Gewährleistung der Grundrechte der Bürger. Sie sorgt für einen fairen und unparteiischen Umgang mit Rechtsangelegenheiten und trägt zur Stabilität und zum Funktionieren des Rechtssystems bei.
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